Mietvertrag - Allgemeine Mietbedingungen

  1. Reinhold Riel Immobilien GmbH (RRI)
    Die Reinhold Riel Immobilien GmbH schließt den Mietvertrag mit dem Mieter unter Einbeziehung nachfolgender Bedingungen im Namen und in Vollmacht des Eigentümers des Mietobjektes. RRI selbst ist also Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in dessen Namen und auf dessen Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie alle Forderungen aus diesem Mietvertrag gegen den Mieter geltend zu machen.
  1. Geschäftszeiten: Montag bis Samstag 09.00 - 18.00 Uhr. Telefonzeiten von 09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr. Sonntags abweichend. Notdienst (Feuer, Wasser, Strom, etc.) außerhalb unserer Geschäftszeiten bis 21.30 Uhr: 0170-300 54 76.

  2. An- und Abreise
    Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise muss das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.
  1. Schlüsselübergabe
    Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro RRI nur nach kompletter Zahlung. Außerhalb der Geschäftszeit erfolgt die Schlüsselausgabe ab 16.00 Uhr gegen Eingabe der Kunden-Nr. aus dem Schlüssel-Safe am Büro der RRI in der Andreas-Dirks-Straße 6, Sylt. Bei Abreise sind alle Schlüssel wieder im Büro RRI abzugeben! Werden nicht alle Schlüssel rechtzeitig abgegeben, drohen Schadenersatzansprüche, etwa durch den Einbau eines Ersatzschlosses.
  1. Haftung
    RRI stellt dem Mieter ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden und Reklamationen an RRI zu melden. Der Mieter hat das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden und daraus resultierende Mietausfälle, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter. Schäden sind sofort zu melden. In allen Objekten ist das Rauchen untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für daraus resultierende Mietausfälle und Mehrkosten sowie ggfs. Schadenersatzansprüche.
  1. Haustiere
    Haustiere dürfen in dafür ausgewiesenen Mietobjekten und nur nach Anmeldung bei RRI gegen einen Aufpreis gehalten werden. Kampfhunde sind generell nicht gestattet. Mieter haften für Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden. Pro Mietobjekt ist nur ein Hund gestattet.
  1. Gepäck
    Sollte der Mieter Gepäck vorab per DHL, Hermes, etc. an unser Büro liefern lassen, wird es am Anreisetag kostenpflichtig in Ihr gebuchtes Mietobjekt geliefert. Bei Sonntagsanreisen ist die Kofferzustellung erst am Montag möglich! Eine Gepäckunterstellung am Abreisetag, das nicht von DHL, Hermes, etc. abgeholt wird, ist nicht möglich.
  1. Wäsche
    Viele Ferienobjekte werden ohne Wäsche vermietet. Leihwäsche kann kostenpflichtig gebucht werden. Bei Anreise ist das Bett bezogen. Das Paket enthält 1 Bettbezug, 1 Kissenbezug, 1 Laken, 2 Badehandtücher, 2 Duschhandtücher, 1 Geschirrtuch, 1 Duschvorlage. Sofern Wäsche obligatorisch ist, wird darauf im Mietvertrag ausdrücklich hingewiesen.
  1. Reinigung
    Sollte das Mietobjekt nicht zufriedenstellend gereinigt sein, muss eine Rückmeldung an RRI bis spätestens den nächsten Urlaubstag erfolgen, damit eine Nachreinigung erfolgen kann. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
  1. Buchungsgebühr
    Pro Vertrag wird eine einmalige Gebühr berechnet.
  1. Gästekarte
    Die Gästekarte wird von RRI ausgestellt und ist auch bei RRI zu bezahlen.
  1. Auszug
    Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, das Geschirr ist zu reinigen und der Hausmüll/Leergut zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Die Reinigungsteams freuen sich über abgezogene Betten. Möbel sind an den Ursprungsort zurückzustellen.
  1. Telefon/Internet
    Für das Vorhandensein/Funktionieren eines Telefon-/Internetzugangs übernimmt RRI keine Gewähr! Bei eventuellen Störungen, technischem Versagen, etc. erfolgt keine Mieterstattung.
  1. Kinderbetten/-stühle
    Kinderreisebetten (ohne Bettzeug und Matratze) sowie Kinderhochstühle sind, sofern verfügbar, extra zu bestellen. Es wird eine einmalige Zustellungsgebühr berechnet. Benutzung auf eigene Gefahr!
  1. Nebenkosten
    Die Übernachtungspreise verstehen sich inklusive Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung).
  1. Zahlung
    Nach Vertragsabschluss 1/3 Anzahlung, Restzahlung 28 Tage vor Anreise. Bei kurzfristiger Buchung Zahlung in bar oder per EC-Karte vor Ort.
  1. Preise
    Die Mietpreise sind je nach Ausstattung und Lage unterschiedlich, verbindlich sind die auf dem Mietvertrag ausgedruckten Preise! Das Gleiche gilt für die Höhe der Nebenkosten wie z.B. Wäsche, Endreinigung, Kurtaxe, etc.
  1. Grundrisse/Fotos
    Wir übernehmen keine Gewähr für das Vorhandensein eingezeichneter bzw. abgebildeter Möbel, es handelt sich lediglich um Beispiele. Abweichungen sind möglich! Die Abbildungen sind nicht maßstabsgerecht.
  1. Wohnungsgrößen
    Für die Richtigkeit für die im Angebot genannten m²-Zahlen, die uns seitens der Eigentümer benannt werden, übernehmen wir keine Haftung. Die angegebenen Nutzflächen sind die realen Nutzflächen entlang den Fußleisten eines jeden Raumes gemessen. Sie sind nicht, wie bei der Berechnung nach DIN, durch Dachschrägen und dergleichen gemindert, sondern erfassen die gesamte, tatsächlich vorhandene Fußbodenfläche inkl. anteilig berechneter Terrassen und Balkone (sog. Sylter Maß).
  1. Besonderheiten
    Inselweit kann es ganzjährig zu Bauaktivitäten jedweder Art kommen über die RRI nicht informiert ist. Besonders in Reisezeit A kann es durch Renovierungsarbeiten in den Anlagen und Apartments zu Baulärm kommen.
  1. E-Mobilität
    Das Laden von Elektroautos über die Hausstromanlage ist in allen Objekten strengstens untersagt. Eventuell daraus resultierende Schäden sind vom Mieter zu tragen.
  1. Kündigung
    a
    . Für den Fall, dass das Mietobjekt aus Gründen höherer Gewalt (Feuer-, Sturm oder Wasserschaden) für die Mietzeit nicht bereitgestellt werden kann, ist der Mieter mit der Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzmietobjektes einverstanden.
    b. Der Mietvertrag kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Rücktrittserklärung kostenfrei aufgehoben werden, sofern die Mietzeit im nächsten Kalenderjahr liegt.
    c. Liegen die Voraussetzung nach vorstehenden Ziffern a) oder b) nicht vor, ist der Mietvertrag verbindlich. Von der Entrichtung der Miete und der Buchungsgebühr wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20% der Miete) sowie gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Mietobjektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% der Miete zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. RRI empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sofern eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes gelingt, hat der Mieter 10% der Miete als Kostenpauschale an RRI zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwands zu zahlen.